Allgemeine Geschäftsbedingungen für die

Ferienhausvermietung

Bad Wünnenberg, September 2010

 

Vorbemerkung

Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler u.s.w.) veranlasste und von der Wohnpark Fürstenberg Verwaltung hier handelnd für die California Finance & Investment Inc, Carson City, nachstehend Vermieter genannt, angenommene Ferienhausbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Ferienhausmietvertrag.

Der Ferienhausmietvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nicht besonders geregelter, sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Ferienhausmietvertrag ein Mietvertrag.

Ferienhausmietverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden

Vertragspartnern einzuhalten.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Ferienhäusern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen

und Lieferungen des Vermieters.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung

des Vermieters.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich

schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,

haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienhausmietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienhäuser bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei ist nur der gebuchte Haustyp verbindlich. Ein bestimmtes Haus kann bei Buchung nur unverbindlich zugesagt werden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienhausüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu

zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters

an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate

und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so

kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%

anheben.

4. Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienhäuser, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.

5. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist

der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von

5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren

Schadens vorbehalten.

6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der

rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine

können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber

einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf derschriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis ausdem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Stornierungskosten fällig : 25% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 42. Tag vor Mietbeginn, 60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 41. und bis zum 28. Tag vor Mietbeginn, 90% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 27. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen.

 

V. Rücktritt des Vermieters

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten

Ferienhäusern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch

nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Ferienhäuser unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der

Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermietleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Ferienhausbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienhäuser.

2. Gebuchte Ferienhäuser stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Der Kunde verpflichtet sich die gemieteten Ferienhäuser samt Einrichtung sorgsam zu behandeln sowie Schäden an diesen unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Kunde haftet für sämtlich von ihm oder seinen Mitbewohnern verursachten Schäden an dem Ferienhaus sowie dessen Einrichtung.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienhäuser dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Ferienhauses für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienhauses auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienhausgrundstück abgestellter

oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

3. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden in keiner Form.

1VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Ferienhausvermietung bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhausvermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Verantwortlich:

California Finance & Investment Inc.

vertreten durch die Direktorin Steffi Weidemann

364 E Main St. #1450

Middletown, Delaware 19709

 

Kontakt:

Telefon: +1(888) 225 2140

 

Kontakt Deutschland:

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33181 Bad Wünnenberg

Telefon: +49(2953) 1356

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